Lesbisch-schwules Stadtfest Berlin

Juli 3, 2008

Unter diesem Motto veranstaltet der Regenbogenfonds e.V. zum 16. Mal Europas größtes Lesbisch-schwules Stadtfest im traditionellen Homo-Kiez am Nollendorfplatz in Schöneberg.

Auf 25.000 m² präsentieren sich in der Motz-, Eisenacher-, Fugger- und Kalckreuthstraße die sechs Stadtfest-Welten: »Sportwelt«, »Radiowelt«, »Reisewelt«, »Filmwelt«, »Aidswelt« und »Politikwelt« sowie das breite Spektrum lesbischer, schwuler, bisexueller und transidentischer Projekte, Vereine und Organisationen.

Neben den zahlreichen Info- und Verkaufsständen gibt es ein abwechslungsreiches kulinarisches Angebot. Und für Unterhaltung sorgen an beiden Tagen fünf Bühnen: die »Connection-Bühne« mit House und Techno, die »Beni Durrer Showbühne«, »Queere Medien« mit einem Mix der lesbischwulen Kleinkunstszene sowie die »Frauenbühne«.

Der Publikumsmagnet des Stadtfestes ist jedoch die »Hauptbühne« Eisenacher- / Ecke Fuggerstrasse! Und zu den absoluten Höhepunkten gehört auch in diesem Jahr wieder die Promi-Talkshow »Das wilde Sofa«. Gerhard Hoffmann und Biggy van Blond prüfen hier täglich von 15 bis 16 Uhr ihre Gäste aus Politik und Kultur auf Herz und Nieren. Im Anschluss an »Das wilde Sofa« ist samstags bis 23 Uhr und sonntags bis 22 Uhr ein buntes Programm von Rock bis Pop angesagt.


Für Demokratie und Freiheit im Iran!

Mai 8, 2008

Grausame Hinrichtungen im Iran müssen beendet werden!!!

Die angeblich schwulen Jungen waren 14 und 16 Jahre alt.

( Bildquelle: http://liberatus.kaywa.ch/mehr-freiheit-weniger-staat/hinrichtung-von-schwulen-im-iran.html )

 


U-Bahn-Cabrio 2008

Mai 5, 2008

www.bvg.de

BVG: Mit dem U-Bahn-Cabrio durch den Berliner Untergrund

Wer Berlin von unten kennen lernen will, dem bieten wir diese besondere Tour an. Die ungewöhnlichste Rundfahrt Berlins, denn mit einem U-Bahn-Cabrio geht es nachts in den Berliner Untergrund. Im offenen Wagen gehen Sie mit etwa 35 km/h auf Entdeckungsfahrt durch die Berliner U-Bahn-Tunnel.

Bei der rund zweistündigen Rundfahrt durch das Berliner U-Bahnnetz vermittelt Ihnen ein freundlicher Moderator viel Interessantes über die baulichen Besonderheiten, verschiedenen Tunnelbauarten und die Geschichte der Berliner U-Bahn.

Wichtiges auf einen Blick

 

  • Das Mindestalter unserer Fahrgäste beträgt 18 Jahre, jüngere Fahrgäste können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitfahren.
  • Die Fahrten finden von April bis Oktober alle zwei Wochen in der Nacht von Freitag auf Samstag statt (1. Fahrt Freitag 20 Uhr, 2. Fahrt Freitag 23:30 Uhr).
  • Die Fahrzeugflotte besteht aus einer Akkullok und drei Plattformwagen, die über eine Kapazität von maximal 150 Sitzplätzen verfügen.
  • Da die Rundfahrt in einem offenen U-Bahnwagen vorgenommen wird, erhalten Sie bei Fahrtantritt einen Schutzhelm, den Sie während der Fahrt zu Ihrer Sicherheit tragen müssen.
  • Wir sind etwa 2 Stunden unterwegs und legen dabei eine Strecke von etwa 35 Kilometern über die Gleise von mehreren U-Bahnlinien und durch mehrere Kehranlagen zurück.
  • Film- und Fotoaufnahmen sind bedingt möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise des Moderators vor Ort.

Der Preis beträgt 40 EUR pro Person pro Fahrt. Kinder unter 14 Jahren zahlen nur 25 Euro pro Person pro Fahrt.

Termine 2008:

Zur Zeit sind alle Fahrtermine bis Juli 2008 ausgebucht.
Die Termine für das zweite Halbjahr 2008 veröffentlichen wir Mitte Mai.

(Die Buchungsmöglichkeit der Fahrt hängt immer von der vorhandenen Sitzplatzkapazität ab)


Jeden Tag ein neuer Artikel

Mai 5, 2008

Blog

Jeden Tag ein Artikel .. um dies zu ermöglichen, bitte ich alle Leserinnen und Leser dieses Blogs um zahlreiche Zusendungen. Bitte schickt mir Zeitungsartikel, eigene Texte, Zitate, Bilder etc. .. nur so ist es möglich, dass täglich mindestens ein Artikel in meinem Blog zu lesen ist.

Ich freue mich auf Eure Zusendungen.


Baumkuchen von Buchwald

Mai 4, 2008

Baumkuchenfabrik

Eine Spezialität seit 1852

Baumkuchen ist der Köing aller Kuchen; eine traditionsreiche Delikatesse des deutschen Konditorhandwerks. Auch heute noch ist das fachgerechte Backen eines Baumkuchens eine Kunst.

Zu einer ganz besonderen Spezialität hat sich dabei der Baumkuchen der Berliner Konditorei Buchwald entwickelt. Seit über 150 Jahren bäckt Buchwald den Kuchen nach einem Geheimrezept, das von Generation zu Generation ausschließlich mündlich überliefert wird.

Die feine Masse wird in vielen dünnen Schichten auf eine sich drehende Walze aufgetragen und geweils abgebacken. So entsteht die charakteristische Schichtenstruktur des Baumkuchens.

Anschließend wird er mit heißer Aprikosenkonfitüre versiegelt und zum Abschluss mit Zuckerguss oder Schokolade überzogen.

Diese Delikatesse mundete bereits Prinz Leopold von Preußen, der dafür die Konditorei mit dem Titel “Königlicher Hoflieferant” ehrte.

Direkt an der Spree befindet sich das Café des “ältesten Baumkuchenfabrikanten von Berlin”.

Konditorei & Café G. Buchwald, Bartingallee 29, 10557 Berlin


Tarte aux pommes

Mai 3, 2008

Französischer Apfelkuchen

 

Anlässlich meines 25. Geburtstags (auch Wiegenfest oder Ehrentag genannt) gibt´s meinen Lieblingsapfelkuchen, eine gemütliche Feier in familiärer Runde und natürlich Geschenke. :-D Die Feier mit Freunden folgt dann Ende Mai. Ansonsten ist an diesem Samstag leider nicht so viel los, da auch am Gebutstag ein paar Sachen für die kommende Woche vorbereitet werden müssen. So muss ich noch ein Buch beim Kulturkaufhaus Dussmann abholen und ein paar Sachen kopieren.

Aber dieser Kuchen hier ist soooo lecker!

 

 


Bundesverfassungsgericht zur Datenspeicherung

März 19, 2008

Auch die österreichischen Rundfunkanstalten berichten über die Diskussion der Datenspeicherung in Deutschland. Folgenden Artikel möche ich an dieser Stelle veröffentlichen.

Vorratsdaten nur für “gravierende Delikte” ( Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/264650/ )

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten vorerst eingeschränkt. Vertreter der Regierungskoalition zeigten sich in ersten Reaktionen zufrieden über das Urteil.

  Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Informationen aus der Data-Retention zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Insgesamt haben mehr als 30.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Daten dürfen gespeichert werden

Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Jänner vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern.

Sie dürfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte - etwa zur Aufspürung von Filesharern - beantragt wird. Konkret muss eine schwere Straftat im Sinne des Paragrafen 100a Absatz 2 der deutschen Strafprozessordnung Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sein und “die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos” sein.

In diesem Fall, und nur dann, dürften die Ermittler auf die im Rahmen der VDS erhobenen Daten zugreifen. Auch laut EG-Richtlinie zur Data-Retention dürfen die VDS-Daten nur zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens eingesetzt werden.

Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber - falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verlängert werden.

Kein abschließendes Urteil

Der Erste Senat hat damit noch nicht abschließend über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden, nach der die Verbindungsdaten von Telefon- und E-Mail-Verkehr - nicht die Inhalte - ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Nach den Worten der Richter können Betroffenen “Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten möglich seien. Deshalb dürften die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden.

Das Gericht hat der Bundesregierung aufgegeben, bis zum 1. September 2008 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherung und der nun bekanntgegebenen einstweiligen Anordnung vorzulegen. Auf Grundlage des Berichts wollen die Richter dann entscheiden, ob und wie die einstweilige Anordnung gegebenenfalls verlängert werden kann. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb vermutlich nicht vor Jahresende zu rechnen.

Es hat aber die Datenspeicherung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz, der die Speicherungspflicht regelt, nicht abgestellt, da es von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, “nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen” wolle, um den Handlungsspielraum der Exekutive nicht über Gebühr einzuschränken.

40.000 Verbindungsdaten abgefragt

Allein im Jahr 2005 hatten dem Gericht zufolge die Behörden mehr als 40.000 Verbindungsdaten abgerufen, die Telekommunikationsanbieter zu Abrechnungszwecken gespeichert hatten.


Hallo Welt! von Magix zu WordPress

März 6, 2008

UmzugUmzug

Hallo, wie ihr vielleicht wisst, hat der Duden nun entschieden, dass man sowohl “das” als auch “der” Weblog schreiben darf. Ich habe mich für das Weblog entschieden, weil es mich ein wenig an ein Gästebuch erinnert und der Artikel von Gästebuch ist ebenfalls “das”. Ihr seht nun mein neues Weblog, d.h. ich bin von Magix zu WordPress umgezogen, da mein Blog auf Magix leider zu oft gehakt wurde und ich die zahlreichen Trackballs nicht löschen wollte. Somit habe ich gleich das gesamte Blog bei Magix gelöscht und mich nun für WordPress entschieden. Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen, Schreiben und Kommentieren. Mit besten Grüßen Martin